Beleuchtungpflicht in der Tschechische Republik

 

  

Vergessen Sie nicht das Licht einzuschalten

In der Tschechischen Republik müssen alle Fahrer von Motorfahrzeugen ohne Ausnahme eine eingeschaltete Umrissbeleuchtung und Standlicht oder direkt Tagesfahrlicht verwenden!

 

Lassen Sie also auch tagsüber die Fahrzeuglichter eingeschaltet. Sie ersparen sich so eine Strafe von bis zu 1.500 Kč.

 

  

 

 

Achten Sie darauf gesehen zu werden

In der Tschechischen Republik besteht für Fußgänger die Pflicht, bei schlechten Sichtverhältnissen Reflexionselemente zu tragen.

Diese sind notwendig, wenn Sie sich bei schlechten Sichtverhältnissen außerhalb des Ortsbereichs bewegen (also nicht nur bei Nacht, sondern auch bei Dämmerung, Nebel u.ä.) am Rande oder in der Nähe von Fahrbahnen an Stellen, die nicht von einer öffentlichen Beleuchtung beleuchtet werden.

Aus Gründen der eigenen Sicherheit ist es jedoch selbstverständlich gut Reflexionselemente überall dort zu tragen, wo es droht, dass der Fahrer nicht die Möglichkeit hat Fußgänger sicher zu erkennen.